Notbetreuung für alleinerziehende Mütter und Väter (Stand 26.01.2021)

Unter der Webseite https://www.coronavirus.sachsen.de/faq-notbetreuung-8440.html ist die Notbetreuung alle Kinder geregelt.

Vermehrt fragen berufstätige Alleinerziehende bei uns an, wie sie diese Situation regeln können, wenn sie in nicht systemrelevanten Berufen arbeiten. Deshalb erfahren Sie hier, wie Sie vorgehen können:

Zuerst prüfen Sie, ob Ihr Beruf oder Ihre Arbeitsstelle in den systemrelevanten Bereich (Siehe Anlage 1) gehört. Wenn ja, können Sie ihr Kind in die Notbetreuung der Kita (Hort, Krippe) geben, in der Ihr Kind angemeldet ist (unter Vorlage des ausgefüllten Formulars).

Wenn Ihr Beruf/Arbeitgeber nicht in diesen Sektoren aufgeführt wird, dann sprechen Sie bitte mit Ihrer Einrichtungsleiterin über eine Notbetreuung. Diese wird sich in der Regel mit der Abteilung des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) der Stadt Dresden in Verbindung setzen und für Sie den Antrag auf Notbetreuung prüfen lassen. Sie haben als Elternteil auch das Recht, diesen Antrag auf Notbetreuung direkt beim ASD zur Prüfung einzureichen. Aber bitte beachten Sie, dass der ASD nur den Bedarf einer Kita- bzw. Hort-Notbetreuung bestätigt, wenn das Kindeswohl durch die häusliche Situation akut gefährdet ist und die Notbetreuung dem abhelfen kann.

Notbetreuung auf dresden.de mit Servicehhotline

Auf der Internetseite www.dresden.de/kita stellt die Landeshauptstadt Dresden ebenfalls alle Informationen zur Notbetreuung sowie den hierfür benötigten Dokumenten bereit.

Für Fragen der Eltern zur Notbetreuung in den kommunalen Kitas und Horten hat der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen eine Servicehotline unter 0351 488 51 11 eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unter dieser Telefonnummer montags bis freitags von 8 bis 14 Uhr zu erreichen.

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